Diese Meldung wurde am 23.09.2024 via api erstellt.
Die Meldung wurde erfolgreich bearbeitet.

Hansestadt Stralsund am 24.09.2024 um 08:34 Uhr:
Poller stellen zwar physisch eine Barriere dar, beinhalten aber keine Ge- oder Verbotsvorschrift, so dass sie auch nicht regeln können, wo eine Fußgängerzone endet.
Das Verkehrszeichen ist dort notwendig, um allen Verkehrsteilnehmern kenntlich zu machen, dass dort die Fußgängerzone endet und eine Tempo 30-Zone beginnt.
Würde dieses Verkehrszeichen dort nicht stehen, wäre der anschließende Bereich so lange eine Fußgängerzone bis eine andere Regelung getroffen wird.
Denn die Fußgängerzone ist, wie der Name schon sagt, eine Zone und kann daher mehrere Straßen beinhalten.
In einer Tempo 30-Zone gelten andere Verhaltensregeln wie in einer Fußgängerzone.
Und auch wenn dort Poller den Kfz-Verkehr die meiste Zeit ausschließen, so können dort Fahrradfahrer passieren.
Ein Befahren durch Fahrzeuge, wozu nämlich Fahrräder gehören, vom Alten Markt in die Knieperstraße ist somit permanent gegeben.
Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Hansestadt Stralsund" weitergeleitet.
Die Meldung wurde zur Freigabe an "Hansestadt Stralsund" weitergeleitet.