Diese Meldung wurde am 07.09.2024 via api erstellt.
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Der Bauantrag zu dem von Ihnen kritisierten Gebäude wurde entsprechend dem in der Landesbauordnung M-V vorgegebenen Prüfprogramm geprüft und genehmigt. Eine Nachbarbeteiligung ist hier nicht vorgesehen, da keine nachbarlichen Belange betroffen sind, die Abstandsflächen sind eingehalten und liegen auf dem eigenen Grundstück.
Mit freundlichen Grüßen
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